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Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof handelt es sich bei beworbenen Bonuspunkten für Vielflieger um kein Geschenk, sondern eine Art erklärtem Rabatt. auf künftige Flugbuchungen. Deshalb muss ein Luftfahrtunternehmen, das sein Bonus-Programm ab einem bestimmten Zeitpunkt einstellt, auch Punkte für Flüge gutschreiben, die erst nach Abschluss des Programms stattgefunden haben, sofern diese noch während des laufenden Bonusprogramms gebucht wurden.